Ruhestandsguillotine mit Kollateralschaden
von Elisabeth Michel-Alder
Frustriert und wütend steht der Unterengadiner Landwirt B. L. vor dem Rohbau seines neuen Hauses. Ganz und gar unfreiwillig wurde der begabte, fitte und engagierte Bauer zum Vertriebenen und hinterher zum Bauherrn. Sein Land und seine Tiere wollte er betreuen, bis Kraft und Begeisterung dies nicht mehr zulassen. Denkste!
Die schweizerische Gesetzgebung lässt diese Art freier Entscheidung nicht zu. Wer das offizielle Rentenalter erreicht, verliert ratzeputz das Recht auf Direktzahlungen (Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge usw.). Ohne diese Zahlungen läuft im Bergebiet landwirtschaftlich nix. B. L. musste seinen Betrieb einem (weniger fitten und kompetenten) jüngeren Nachfolger überlassen.
Rentenalterfixierungen zeitigen höchst merkwürdige Konsequenzen.